"Harm Reduction" oder "Abstinenz"? Das strategische Dilemma des deutschen Kühlmittelverbots

2026-04-21

Im Jahr 2026 steht der deutsche E-Zigarettenmarkt vor einem regulatorischen Sturm, der die Branche grundlegend umgestalten könnte. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft treibt die fünfte Änderungsverordnung zur Tabakerzeugnisverordnung voran, die ein umfassendes Verbot von 13 Kühlmitteln und verwandten Stoffen – darunter Menthol, WS-3 und WS-23 – in E-Zigaretten und Nachfüllflüssigkeiten vorsieht. Das bedeutet, dass nahezu alle Produkte mit "Frischekick" oder "Mentholgeschmack" vom legalen Markt verschwinden könnten.

Befürworter sehen darin eine notwendige Maßnahme zum Schutz Jugendlicher vor der Nikotinsucht, während Gegner vor einer "Vereitelung der Harm-Reduction-Ziele" warnen. Das Tauziehen um die Kühlmittel ist weitaus komplexer, als es auf den ersten Blick scheint.

 

Die Kernlogik des Verbots: Jugendschutz und Gesundheitsrisiken

Die wissenschaftliche Hauptgrundlage des Verbots ist eine Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Das BfR weist darauf hin, dass Kühlmittel durch die Aktivierung des TRPM8-Kälterezeptors einen "Kühleffekt" erzeugen. Dieser Effekt ist in der Lage, den Kratz- und Schärfereiz des Nikotins im Rachen zu überdecken, wodurch das Inhalieren sanfter und angenehmer wird. Genau dies könnte Nutzer (insbesondere Jugendliche) dazu verleiten, häufiger und tiefer zu inhalieren und so unbewusst mehr Nikotin aufzunehmen.

Noch besorgniserregender ist, dass die BfR-Bewertung auch potenzielle direkte Gesundheitsrisiken der Kühlmittel aufzeigt. Basierend auf Tierversuchsstudien besteht bei langfristiger Aufnahme bestimmter Kühlmittel das Risiko von Leber- und Nierenschäden, zudem könnten einige Substanzen negative Auswirkungen auf das Immunsystem, das Herz und das Nervensystem haben. Darüber hinaus werden Inhaltsstoffe wie Menthol häufig in Erkältungsmitteln verwendet. Diese Assoziation könnte Verbraucher irreführen und fälschlicherweise suggerieren, E-Zigaretten hätten einen gesundheitlichen Nutzen wie die "Linderung von Atemwegsbeschwerden".

Aus Sicht des Jugendschutzes steigern Kühlmittel tatsächlich die Attraktivität der Produkte für junge Zielgruppen erheblich. Durch die Verbesserung des Geschmacks und die Reduzierung der Reizung senken sie die Einstiegshürde für Minderjährige deutlich. Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) hat zusammen mit mehreren medizinischen Fachgesellschaften ein Positionspapier veröffentlicht, das ein ausdrückliches Verbot von Aromen in E-Zigaretten fordert – ebenso wie ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten, eine wirksame Vertriebsregulierung und eine bessere Durchsetzung des Jugendschutzes.

Diese Argumente scheinen recht schlüssig zu sein. Das Problem ist nur: Selbst das BfR räumt einen entscheidenden Fakt ein: Die Inhalationstoxikologie von Kühlmitteln ist nur unzureichend erforscht; die Datenlage zur Untermauerung der Risikohypothese ist "sehr begrenzt". Es gibt kaum Studien darüber, wie sich Kühlmittel nach der Inhalation auf die Lunge auswirken. Mit anderen Worten: Die wissenschaftliche Basis für das Verbot selbst ist nicht sonderlich solide.

Die Stimmen der Gegner: Ein "faktisches Aromenverbot"

Der Widerstand der Branche gegen das Vorhaben ist nicht zu überhören. Oliver Pohland, Geschäftsführer des Verbandes des eZigarettenhandels (VdeH), betont, dass Aromen einer der Hauptgründe seien, warum Raucher von herkömmlichen Zigaretten auf E-Zigaretten umsteigen und so Schadensminimierung betreiben. Nehme man den Verbrauchern die Wahlmöglichkeit bei den Geschmacksrichtungen, bestehe die Gefahr, dass viele erwachsene Raucher, die bereits erfolgreich aufgehört haben, wieder zu herkömmlichen Zigaretten greifen.

Noch deutlicher positioniert sich der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE). Dessen Hauptgeschäftsführer Jan Mücke bezeichnete den Vorschlag für ein Aromenverbot als "reinen Aktionismus" und betonte, dass "E-Zigaretten keine Einstiegsprodukte sind und Aromen nicht der Haupttreiber für den Nikotinkonsum Jugendlicher sind". Der BVTE plädiert dafür, den Fokus auf eine effektivere Durchsetzung der bestehenden E-Zigaretten-Verbote zu legen, anstatt ständig neue Verbote zu diskutieren, die mangels Vollzug nur den illegalen Handel befeuerten.

Heino Stöver, Professor für sozialwissenschaftliche Suchtforschung an der Frankfurt University of Applied Sciences, bringt den grundlegenden Widerspruch des Verbots auf den Punkt. Gegenüber Filter Magazine kommentierte er: "Die wissenschaftliche Evidenz reicht für ein so weitreichendes Verbot nicht aus. Ein Aromenverbot wird nicht dazu beitragen, die hohe Raucherquote zu senken." Weiter führt er aus, dass das Ziel, die Raucherquote in Deutschland bis 2040 auf unter 5 % zu senken, bereits vor dem Verbot "unrealistisch" gewesen sei und nun "noch weiter in die Ferne rückt".

Bemerkenswert ist, dass selbst das BfR in seiner Bewertung schreibt, der Gesetzgeber "könne" Kühlmittel verbieten, Hersteller könnten aber auch auf deren Zusatz verzichten oder die Konzentration senken, und Verbraucher könnten auf kühlmittelhaltige Liquids verzichten. Das BfR bot also mehrere Optionen an – das Verbot war nicht die einzig mögliche wissenschaftliche Schlussfolgerung.

 

Die schwerwiegendste Warnung: Anteil des Schwarzmarktes könnte sich auf 80 % verdoppeln

Unter allen Gegenargumenten ist die Prognose zur Ausweitung des Schwarzmarktes die alarmierendste. Laut mehreren vom BVTE in Auftrag gegebenen Studien (u. a. von IPSOS) sind in Deutschland bereits heute rund 40 % der E-Zigaretten illegale Produkte – sie sind in der Regel nicht versteuert, haben einen zu hohen Nikotingehalt und entsprechen in Aufmachung und Verpackung nicht dem Tabakerzeugnisgesetz.

Noch besorgniserregender ist die Warnung des BVTE: Sollte die Bundesregierung Menthol- und Frischekomponenten in Liquids verbieten, könnte der Schwarzmarktanteil auf 80 % steigen. Die Logik dahinter ist simpel: In Deutschland verwenden vier von fünf Liquids Menthol zur Geschmacksabrundung. Wenn der legale Markt diese Nachfrage nicht mehr bedienen kann, verlagert sich die Nachfrage zwangsläufig in den Untergrund.

Der VdeH bestätigt diese Sorge aus anderer Perspektive. Man beobachte bereits jetzt einen Schwarzmarktanteil von "fast der Hälfte des Gesamtmarktes", der mit organisierter Kriminalität verflochten sei. Der VdeH warnt: "Wer in der jetzigen Situation mit einem hohen Schwarzmarktanteil Aromen verbietet, verlagert den Konsum entweder in den Schwarzmarkt oder zurück zur Tabakzigarette." VdeH-Vorsitzender Winkler ergänzt, es gebe bereits Beispiele aus anderen Ländern, die zeigten, dass nach einem Aromenverbot der Schwarzmarkt wachse und der Konsum zur Zigarette zurückkehre.

Thomas Liebel, Bundesvorsitzender der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ), äußert sich ungeschönt: Der sichtbare illegale Markt sei nur ein Teil der Realität; der tatsächliche Markt wachse dynamisch, bleibe aber größtenteils in einer "Blackbox". Allein in einem Verfahren des Zollfahndungsamts München beliefen sich die Kosten für Lagerung und Vernichtung beschlagnahmter E-Zigaretten auf rund 750.000 Euro – finanziert durch den Steuerzahler.

Ein fragiles Gleichgewicht: Zielkonflikte in der Regulierung

Das tiefere Dilemma dieses Tauziehens liegt darin, dass sich die Bundesregierung in einer Zwickmühle zwischen verschiedenen politischen Zielen befindet.

Einerseits ist das Ziel der öffentlichen Gesundheit klar: Die Raucherquote in Deutschland liegt mit fast 30 % europaweit im oberen Bereich und weit über dem schwedischen Niveau von 5 %. Studien des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) zeigen, dass E-Zigaretten weniger schädlich sind als herkömmliche Zigaretten und bei der Raucherentwöhnung helfen können. Die World Vapers' Alliance (WVA) fordert Deutschland auf, sich am britischen "Swap to Stop"-Programm zu orientieren und E-Zigaretten als Instrument der Schadensminimierung in die Tabakpräventionsstrategie zu integrieren.

Andererseits ist der Jugendschutz eine nicht verhandelbare Verantwortung. Kühlmittel senken tatsächlich die Hemmschwelle zum Konsum und könnten mehr Jugendliche zum Ausprobieren verleiten. Das Verbot dieser Stoffe erscheint logisch als kurzer Dienstweg.

Doch beide Pfade sind kaum vereinbar. Wenn das Verbot dazu führt, dass Millionen erwachsener Raucher nicht mehr auf das von ihnen bevorzugte Schadensminimierungsprodukt zugreifen können, ist das Risiko des Rückfalls zur Tabakzigarette real. Wenn der Schwarzmarkt infolgedessen boomt, könnten Jugendliche sogar noch leichter Zugang zu unregulierten, illegalen Produkten erhalten – das genaue Gegenteil der eigentlichen Intention des Verbots.

Wie der VdeH fordert, bedarf es einer kohärenten Politik. Vor dem Hintergrund steigender Steuern und wachsendem Schwarzmarktdruck sollte die deutsche Tabakregulierung nicht einfach Aromen und E-Zigaretten opfern, sondern öffentliche Gesundheit und fiskalische Stabilität gleichermaßen im Blick behalten. Die Warnung des BVTE, dass politische Fehler der organisierten Kriminalität ein florierendes Geschäftsfeld eröffnen könnten, sollte nicht leichtfertig beiseitegewischt werden.

Wohin führt der Weg des Verbots?

Der Verordnungsentwurf befindet sich derzeit noch in der Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung. Nach derzeitiger Planung tritt die Verordnung sechs Monate nach ihrer offiziellen Verkündung in Kraft und könnte ab 2027 vollumfänglich angewendet werden. Dann wären alle Produkte mit den verbotenen Stoffen nicht mehr legal verkehrsfähig.

Doch die eigentliche Frage lautet: Wird Deutschland nach Inkrafttreten des Verbots tatsächlich die Raucherquote unter Jugendlichen senken können? Oder wird diese Maßnahme Hunderttausende erwachsene E-Zigaretten-Nutzer vor die Wahl stellen – entweder zurück zur gefährlicheren Tabakzigarette oder ab in den völlig unregulierten Schwarzmarkt?

Angesichts einer dünnen wissenschaftlichen Beweisgrundlage und eines bereits grassierenden Schwarzmarktes stellt sich die Frage: Ist das pauschale Verbot von Kühlmitteln eine präzise Intervention für die öffentliche Gesundheit oder ein riskantes politisches Manöver, das mehr Schaden anrichtet als es verhindert? Die Antwort wird sich wohl erst nach dem Stichtag anhand der Marktdaten zeigen. Fest steht: Der Ausgang dieses Kräftemessens wird die Zukunft der E-Zigarettenbranche in Deutschland und ganz Europa maßgeblich prägen.