Bundesgerichtshof-Urteil: Altersverifikation auch für leere E-Zigaretten-Pods erforderlich

2026-04-27

Am 11. März 2026 fällte der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) ein richtungsweisendes Urteil, wonach Versandhändler verpflichtet sind sicherzustellen, dass leere Nachfüllpods für E-Zigaretten weder an Minderjährige verkauft noch an diese versendet werden. Mit dieser Entscheidung wird der Anwendungsbereich des deutschen Jugendschutzrechts von nikotinhaltigen E-Zigarettenprodukten auf nikotinfreie Komponenten selbst ausgedehnt, was erhebliche Auswirkungen auf den Online-Handel hat.
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Nach der Auslegung des Gerichts umfasst das Verbot im deutschen Jugendschutzgesetz sowohl mit Liquid befüllte als auch leere Pods. Das Gericht verwies darauf, dass das deutsche Tabakerzeugnisgesetz die Definition der E-Zigarette bereits ausdrücklich auf nikotinfreie E-Zigaretten und Nachfüllbehälter erstreckt. Folglich unterliegen auch leere Pods den Jugendschutzbestimmungen. Das Verbot gilt ebenso für den Versandhandel, sodass Online-Händler beim Kauf- und Versandprozess eine strikte Altersprüfung durchführen müssen.

Bei den Parteien des Verfahrens handelte es sich um zwei Online-Händler, die beide E-Zigaretten und Zubehör vertreiben. Die Beklagte hatte auf einer Handelsplattform leere Nachfüllpods eines bestimmten E-Zigaretten-Modells angeboten, ohne beim Kauf und Versand das Alter der Käufer zu überprüfen. Die Klägerin versandte daraufhin eine Abmahnung und erhob Klage.

Dieses Urteil bedeutet eine weitere Verschärfung der Regulierung im Jugendschutz in Deutschland. Viele Online-Händler waren bislang davon ausgegangen, dass leere Pods als nikotinfreie Produkte keiner Altersbeschränkung unterlägen, und umgingen die Prüfung unter der Bezeichnung „Zubehör". Das vorliegende Grundsatzurteil schließt nun eine Gesetzeslücke: Sämtliche Komponenten von E-Zigaretten – vom Gerät selbst über leere Pods bis hin zu Ladegeräten und Ersatzteilen – müssen, sofern sie Teil eines E-Zigaretten-Systems sind, in den Prozess der Altersverifikation einbezogen werden.

Für die Branche steigen durch diese Entscheidung die Compliance-Kosten im Online-Handel erheblich. Die erforderliche Nachrüstung der Verifikationssysteme, die Umstellung der Versandprozesse sowie das Management rechtlicher Haftungsrisiken erfordern zusätzliche Investitionen. Für den deutschen E-Zigaretten-Markt, der bereits mit Steuererhöhungen, Geschmacksverboten und den Auswirkungen des Schwarzmarktes zu kämpfen hat, bedeutet dieses Urteil zweifellos eine zusätzliche regulatorische Belastung.