Deutschland plant umfassendes Verbot von E-Zigaretten mit Kühleffekt – 2027 könnten 13 Zusatzstoffe gestrichen werden
Die Regulierung von E-Zigaretten in Deutschland steht vor einer tiefgreifenden Wende. Einem neuen Gesetzesentwurf zufolge soll die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft federführend vorangetriebene fünfte Änderungsverordnung zur Tabakerzeugnisverordnung ein umfassendes Verbot von 13 Zusatzstoffen – darunter Menthol und Kühlmittel der WS-Serie – in E-Zigaretten und Nachfüllflüssigkeiten vorsehen. Damit dürften künftig keine Produkte mehr legal verkauft werden, die eine kühlende Frische oder einen minzigen Geschmack aufweisen.
Die wissenschaftliche Grundlage für dieses Verbot liefert eine Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Das BfR stuft Kühlmittel als mehrfach riskant ein: Erstens bestehe ein direktes Gesundheitsrisiko durch Inhalation. Auf der Grundlage tierexperimenteller Daten seien bei langfristiger Aufnahme einiger Kühlmittel potenzielle Leber- und Nierenschäden möglich, und einzelne Stoffe könnten das Immunsystem, das Herz und das Nervensystem beeinträchtigen. Darüber hinaus räumt das BfR ein, dass die inhalationstoxikologische Forschung zu Kühlmitteln stark lückenhaft ist und die Daten zur Untermauerung der Risikoeinschätzung „sehr begrenzt“ sind.
Zweitens werden indirekte Verhaltens- und Abhängigkeitsrisiken gesehen. Kühlmittel aktivieren den Kälterezeptor TRPM8, erzeugen ein Kühlgefühl und unterdrücken den Hustenreflex. Dadurch können sie das kratzende und scharfe Gefühl von Nikotin im Hals wirksam überdecken und die Inhalation angenehmer machen. Dies könne dazu führen, dass insbesondere Jugendliche häufiger und tiefer ziehen und damit unmerklich mehr Nikotin aufnehmen.
Drittens steht der Jugendschutz im Zentrum der Überlegungen. Kühlmittel steigern die Attraktivität der Produkte für junge Zielgruppen erheblich und senken die Einstiegsschwelle für Minderjährige.
Nach dem Gesetzgebungsplan soll die Verordnung voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2026 verabschiedet und verkündet werden und sechs Monate nach der Verkündung in Kraft treten, sodass sie ab 2027 vollständig umgesetzt wird. Das bedeutet: Die deutsche E-Zigaretten-Regulierung wendet sich von einer reinen Geschmackskontrolle ab und geht zu einem differenzierten Modell über, das gleichermaßen auf die Sicherheit der Inhaltsstoffe und die Suchtprävention abzielt.